Informationen zur Bodhidharma Chan-Gemeinschaft

 

Die Bodhidharma Chan-Gemeinschaft wurde im Jahr 2014 durch Fa Yi Shakya gegründet.
Unsere Gemeinschaft sieht sich fest in der Tradition und Nachfolge des chinesischen Chan.
Die Lehrübertragung erfolgte ausgehend von Bodhidharma über Hui Neng, weiter zu
Huangbo Xiyun und Linji Yixuan. Im 20. Jahrhundert über Xu Yun zu Jy Din Shakya.
Er übertrug die Lehre des Chan an seinen westlichen Dharmanachfolger Chuan Zhi Shakya.
Dieser erteilte im Jahr 2011 nach eingehender Prüfung Fa Yi Shakya formelle Lehrerlaubnis.
Mentor des Gründers war bis zu seinem Tod im Jahr 2015 der verstorbene Fa Dao Shakya.

                                                                                Meister Xu Yun                       Jy Din & Chuan Zhi Shakya                    Fa Dao Shakya                                              Fa Yi Shakya

 

In Nachfolge dieser Tradition, jedoch nicht formel gebunden, soll die Bodhidharma Gemeinschaft
zukünftig weitestgehend durch einen demokratisch gewählten Ordensrat organisiert werden.


Die Ordensleitung sollte im Normalfall nur repräsentieren.


Ganz bewusst wird es innerhalb der Gemeinschaft KEINE Titel (wie z.B. Meister) geben,
welche die Gefahr bergen einen besonderen Grad an Verwirklichung vortäuschen zu können.
Die Bodhidharma Chan-Gemeinschaft sieht sich als Vertreterin einer zeitgemäßen, westlich
orientierten und vor allem alltagsorientierten Lehrdarlegung des Chan im 3. Jahrtausend.
Von unreflektierter Übertragung von Kultur, sowie blindem Volksglauben, distanzieren wir uns.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir auf bewährte Methoden und Werkzeuge verzichten.
Fundierte Kenntnisse der Lehre und eine damit einhergehende Meditationspraxis sind für unsere
Mitglieder unerlässlich und selbstverständlicher Bestandteil des Alltages.
Als fest im Buddhismus verankerte Gemeinschaft, stehen wir mit allen Traditionen
und Schulen, insbesondere mit solchen, die Bodhidharma als Ausgangspunkt mit
uns gemeinsam haben, als Teil einer weltweiten Sangha in Nachfolge des Buddha.

Satzung der Bodhidharma Chan-Gemeinschaft


1.

Die Changemeinschaft ist eine robentrage, buddhistische Sangha von meist ordinierten Laien.
Ordinationsform sind die in China verbreiteten Bodhisattva-Laiengelübde des Mahayana.


2.

Mitglied kann sein, wer sich zu den Zielen der Gemeinschaft bekennt und darin eine geistige
Heimat findet. Die Mitgliedschaft setzt fundierte Kenntnisse der Buddhistischen Lehre voraus und
ist im ersten Jahr auf Probe. Dieses Probejahr dient dem Kennenlernen. Interessierte werden durch
Ordinierte begleitet. Bei Aufnahme in die Gemeinschaft bekennt man sich klar zu deren Zielen.


3.

Mitglieder mit Zuflucht sind uns sehr willkommen, aber nicht im Ordensrat stimmberechtigt.


4.

Die (Laien-) Ordination umfasst die 5 Laienübungen, die Bodhisattvagelübde, sowie das
Versprechen, sich zukünftig aktiv und uneigennützig mit seinen Fähigkeiten zum Wohle der Chan-
Gemeinschaft einzubringen. Zuflucht und Gelübde sind persönlicher Art und nur dem Buddha und
der Lehre verpflichtet. Die Lehrerlaubnis eines Ordinierten berechtigt zur Erteilung der Zuflucht.
Die Lehrbefugnis selbst speist sich durch Traditionslinie und ist vollumfänglich an eine bestehende
Mitgliedschaft in der Bodhidharma Chan-Gemeinschaft gebunden und erlischt bei Austritt.


5.

Aktive Mitglieder der Gemeinschaft haben Stimmrecht. Sie wählen aus ihrem Kreis alle 5 Jahre
einen „Ordensrat“, der je nach Größe der Gemeinschaft aus 3 bis 5 ordinierten Mitgliedern besteht,
die mindestens 1 Jahr ordiniert sind und welche dann gemeinsam mit der „Ordensleitung“ die
Geschicke der Gemeinschaft durch weitgehend demokratische Abstimmungen bestimmen.


6.

Finanzielle Angelegenheiten werden gemeinsam vom Ordensrat verwaltet. Die Finanzen der
Gemeinschaft müssen völlig transparent für die Mitglieder sein. Vermögen dient einzig den Zielen
der Gemeinschaft, der Linie, Lehre oder Tradition. Niemals jedoch irgendwelchen privaten Zwecken.


7.

Die Ordensleitung ist der Vertreter der Gemeinschaft nach Außen. Sie „hält“ Tradition und Linie
nach Außen und ist somit das „Fundament“ auf dem die Gemeinschaft steht. Als Repräsentant ist sie
der Lehre, Tradition, dem Gewissen sowie ihren Gelübden verpflichtet. Obwohl überwiegend
repräsentativ wirkend, soll die Leitung dem Ordensrat begleitend und beratend zur Seite stehen.
Im Ordensrat hat sie kein Stimmrecht, die Stimme der Leitung soll jedoch aufmerksam gehört und
bei Stimmabgabe des Ordensrates beachtet werden. Als Repräsentant der Gemeinschaft dient die
Ordensleitung dieser und hat zudem die Aufgabe eines Mittlers, Streitschlichters und die der
Lehrübertragung. Die vom Ordensrat gefassten Beschlüsse, (entstanden möglichst durch Konsens
bzw. bei demokratischer Abstimmung in einfacher Mehrheit), sind soweit irgend möglich von der
Ordensleitung abzusegnen und umzusetzen. Sollte die Ordensleitung die Abstimmungsergebnisse in
seltenen Ausnahmefällen, also bei großen Bedenken und berechtigtem Zweifel an der Sinnhaftigkeit
der Beschlüsse nicht mittragen können, so ist der Ordensrat berechtig bis zu 3x einen Kompromiss
anzubieten, welcher von der Ordenleitung zur Kenntnis genommen werden muß. Dies gilt auch bei
Personalfragen. Hiermit soll die Gefahr von „Machtmissbrauch“ durch die Leitung weitgehend
verhindert werden. Erst nach dreimaligem Veto durch die Ordensleitung, besteht für diese das
Recht, sich in einer endgültigen Entscheidung über die Ergebnisse des von den Mitgliedern
gewählten Ordensrates hinweg zu setzen. Dies sollte jedoch nur in wenigen Notfällen geschehen.


8.

Es sind 1 bis 2 Treffen pro Jahr vorgesehen, an welchen alle Mitglieder anwesend sein sollen.


9.

Die Siegel der Gemeinschaft verwaltet einzig die Leitung. (Namenssiegel die Ordinierten selbst.)