Was passiert, wenn man die Herzensgemeinschaft / Sangha VERLÄSST?

 

Bei erfolgter Zuflucht :
Es passiert eigentlich nichts. Der Name ist ein Zufluchtsname, er bleibt lebenslang.

 

Bei erfolgter Ordination :
Ein Verlassen der Ordens-bzw. Herzensgemeinschaft bedeutet, selbstgewählt nicht mehr Teil dieses Orden zu sein.

Man ist somit auch kein(e) "Ordinierte(r)" mehr und legt sein Kesa, welches äusseres Zeichen der Ordination ist, wieder ab und trägt es nicht mehr in der Öffentlichkeit. - Vergleichbar mit dem Ablegen der Robe bei der Rückkehr in den Laienstand aus dem Mönchstum.

 

Die genommenen Bodhisattva-Gelübde sind hingegen persönlich und können nicht "verfallen", außer man bricht sie bewusst. - Ein Ordinierter, der die Sangha verlässt, wird also wieder zum gewöhnlichen Laien-Anhänger mit Bodhisattva-Gelübden. So, wie ein Mönch, der seine Ordensgemeinschaft / Kloster verlässt. Gleiches gilt, wenn ein Schüler-Lehrer-Verhältnis aufgelöst wird, aus welchen Gründen auch immer.- Formell ist auch dies ein Ausscheiden aus der Sangha.

 

Ordinierte (Dharma-) Lehrer:
Ein Verlassen der Chan-Gemeinschaft bedeutet hier zusätzlich zu den in Nr 2 erwähnten Folgen zusätzlich den Verlust der Lehrerlaubnis, da diese nach unserer Satzung an die Gemeinschaft geknüpft ist.

- Man wird dann Laien-Anhänger, mit entsprechenden Bodhisattva-Gelübden. - Ein führen eines Lehrerstempels ist dann nicht möglich.